letzte Änderung am: 23.02.2009 19:29
 
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Aufgaben:

Nach § 55g der Nieders.Gemeindeordnung wahrt der Ortsrat die Belange der Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin. Der Ortsrat entscheidet unter Beachtung der Belange der gesamten Gemeinde in folgenden Angelegenheiten:

 
1.
Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinaus geht, mit Ausnahme der Schulen.
2.
Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um-und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und PLätzen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen.
3.
Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen Park-und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgeht.
4. Förderung von Vereinen,Verbänden und sonstigen Vereinigungen innerhalb der Ortschaft.
5.
Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums innerhalb der Ortschaft.
6. Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften.
7. Repräsentation der Ortschaft.
 
Darüber hinaus ist der Ortsrat zu allen wichtigen Fragen des eigenen oder über tragenen Wirkungskreises, die die Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören.Zur Erfüllung seiner Aufgaben stehen dem Ortsrat aus dem Gemeindehaushalt Mittel zur Verfügung, die nach Pro-Kopf-Anteil der Einwohner berechnet sind. Für das Kalenderjahr 2006 sind dies ca. 5300.- EUR.
 
 
 
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