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Aufgaben:
Nach § 55g der Nieders.Gemeindeordnung wahrt der Ortsrat
die Belange der
Ortschaft und wirkt auf ihre gedeihliche Entwicklung innerhalb
der Gemeinde hin. Der Ortsrat entscheidet unter Beachtung
der Belange der gesamten Gemeinde in folgenden Angelegenheiten: |
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| 1. |
Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung
der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen,
deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinaus geht,
mit Ausnahme der Schulen. |
| 2. |
Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten
zum Um-und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung
von Straßen, Wegen und PLätzen, deren Bedeutung
über die Ortschaft nicht hinausgeht, einschließlich
der Beleuchtungseinrichtungen. |
| 3. |
Pflege des Ortsbildes sowie Unterhaltung
und Ausgestaltung der örtlichen Park-und Grünanlagen,
deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft
hinausgeht. |
| 4. |
Förderung von Vereinen,Verbänden
und sonstigen Vereinigungen innerhalb der Ortschaft. |
| 5. |
Förderung und Durchführung von
Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums innerhalb
der Ortschaft. |
| 6. |
Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften. |
| 7. |
Repräsentation der Ortschaft. |
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Darüber hinaus ist der Ortsrat zu allen wichtigen Fragen
des eigenen oder über tragenen Wirkungskreises, die die
Ortschaft berühren, rechtzeitig zu hören.Zur Erfüllung
seiner Aufgaben stehen dem Ortsrat aus dem Gemeindehaushalt
Mittel zur Verfügung, die nach Pro-Kopf-Anteil der Einwohner
berechnet sind. Für das Kalenderjahr 2006 sind dies ca.
5300.- EUR. |
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