letzte Änderung am: 23.02.2009 19:33
 
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Rechtliche Grundlagen:

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl eines Ortsrates, zur Zusammensetzung und der Aufgabenstellung, sind in den Paragraphen 55f und 55g der Niedersächsischen Gemeindeordnung geregelt. Der Ortsrat ist demnach Teil der kommunalen Parlamente innerhalb der Gemeinde Kreiensen. Seine Wahl erfolgt im Rahmen der Kommunalwahlen, alle fünf Jahre. Vorsitzender des Ortsrates ist der Ortsbürgermeister, der von den Ortsratsmitgliedern gewählt wird. Der Ortsrat Flecken Greene besteht, abhängig von der Einwohnerzahl, z.Zt. aus 6 Mitgliedern.

 
 
 
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