Rechtliche Grundlagen:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Wahl eines Ortsrates,
zur Zusammensetzung und der Aufgabenstellung, sind in den
Paragraphen 55f und 55g der Niedersächsischen Gemeindeordnung
geregelt. Der Ortsrat ist demnach Teil der kommunalen Parlamente
innerhalb der Gemeinde Kreiensen. Seine Wahl erfolgt im Rahmen
der Kommunalwahlen, alle fünf Jahre. Vorsitzender des
Ortsrates ist der Ortsbürgermeister, der von den Ortsratsmitgliedern
gewählt wird. Der Ortsrat Flecken Greene besteht, abhängig
von der Einwohnerzahl, z.Zt. aus 6 Mitgliedern. |